Welche Versicherungen sind für Ihre Kinder wirklich essenziell? Als erfahrene Versicherungsberater zeigen wir Ihnen, ob Haftpflicht-, Unfall- oder andere Policen Sinn machen und wie Sie Lücken schließen.
Der Versicherungsschutz für Kinder startet mit solidem Familienschutz
Mit einem umfassenden eigenen Versicherungsschutz haben Sie bereits viel für Ihre Kinder getan. Überprüfen Sie Ihre Policen genau, um Schutzlücken für die Familie zu identifizieren.
- In Kranken-und Haftpflichtversicherungen sind Familienmitglieder meist automatisch eingeschlossen – ein guter Tarif reicht hier aus.
- Schwere Unfälle können Kinder lebenslang beeinträchtigen. Eine Unfall-oder Kinderinvaliditätsversicherung sichert finanziell ab.
Krankenversicherung: Kinder sind automatisch mitversichert
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder kostenlos mitversichert, auch Studierende bis 25 Jahre. Berufstätige brauchen eine eigene Police.
Bei privater Krankenversicherung erfolgt die Mitversicherung über Zusatztarife. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach Optionen.
Bei Krankenhausaufenthalten fühlen sich Kinder sicherer mit Eltern im "Rooming-In". Krankenkassen übernehmen das bis neun Jahre, bei Älteren mit ärztlicher Bescheinigung. Eine Krankenzusatzversicherung ermöglicht Begleitung oder Zweibettzimmer jederzeit.
Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen und mehr
Krankenkassen erstatten Zahnkorrekturen nur bei schweren Fehlstellungen (z. B. Kauschwierigkeiten), oft nur 80 %. Lesen Sie die Bedingungen zu kosmetischen vs. medizinisch notwendigen Eingriffen, rät Stiftung Warentest.
Eine Zahnzusatzversicherung deckt auch leichte Korrekturen mit Spange vollständig ab.
Für gesunde Zähne: Fördern Sie eine ausgewogene Ernährung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt:
- Genügend Kalzium, inklusive pflanzlicher Quellen wie Brokkoli, Grünkohl und Sesam.
- Vielfältiges Obst und Gemüse.
- Keine zuckerhaltigen Getränke aus Fläschchen oder Schnabeltassen – lieber Wasser aus Tassen.
Haftpflichtversicherung: Wann sie für Kinder greift
Ein Ball durch Nachbars Fenster? Klassischer Haftpflichtfall. Sie deckt Schäden durch Unachtsamkeit Dritter ab. Kinder und Partner sind mitversichert.
Achtung bei Kindern unter sieben Jahren: Sie gelten als "edeliktunfähig" (BGB § 828) und haften nicht. Keine Erstattung.
Ausnahme: Bei verletzter Aufsichtspflicht haften Eltern – und die Versicherung zahlt. Der Nachweis ist schwierig.
Zusatztarife für Kleinkinder? Stiftung Warentest hält sie teuer und oft unnötig – entscheiden Sie selbst.
Unfallversicherung: Nur bei schweren Folgen
Die Unfallversicherung beruhigt Eltern vor bleibenden Beeinträchtigungen.
- Gesetzliche Unfallversicherung schützt in Kita, Schule, Ferienlager.
- Private Unfallversicherung deckt Freizeit, Sport, Haushalt.
Sie zahlt Einmal summen oder Renten bei Dauerschäden – Behandlungskosten übernimmt die Krankenversicherung. Für Umbauten oder finanzielle Unabhängigkeit.
Keine Leistungen bei Bagatellschäden – nur bei dauerhafter Behinderung und Invaliditätsgrad. Gliedertaxe bewertet Körperteile unterschiedlich.
Invaliditätsversicherung für Kinder: Schutz vor Unfall und Krankheit
Krankheiten verursachen die meisten Invaliditäten (Stiftung Warentest: nur 0,5 % durch Unfälle). Eine Kinderinvaliditätsversicherung deckt beides ab.
Zahlung ab 50 % Invaliditätsgrad: Einmalrente oder monatlich.
- Achten Sie auf Ausschlüsse wie psychische Störungen.
- Angeborene Erkrankungen nicht ausschließbar (BGH-Urteil).
Früh abschließen (ab 6 Wochen), Gesundheitsdaten dokumentieren. Endet mit 18/21 – dann Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen.