Schneeräumen ist in Deutschland eine gesetzliche Pflicht. Wir klären dich auf, für wen welche Regelungen gelten und geben dir Tipps, wie du beim Schneeräumen auf Nachhaltigkeit achten kannst.
In der Regel sind Hauseigentümer:innen dafür verantwortlich, auf ihren Grundstücken Schnee zu räumen. Unter Umständen kann dich, als Mieter:innen, aber auch diese Pflicht betreffen. Mit unseren Tipps und Tricks rund um das Schneeschippen und Streuen bist du gut für die kalte Jahreszeit gerüstet.
Verpflichtung zum Schneeräumen: Die gesetzliche Lage
Schneeräumen ist wichtig, sobald die Straßen und Gehwege von Schnee und Eisglätte betroffen sind. Das sieht die Verkehrssicherungspflicht vor, um mögliche Unfälle zu vermeiden. Wir klären dich auf, welche gesetzlichen Regelungen zum Schneeschippen in Deutschland gelten:
- Schneeräumen durch Eigentümer:innen auf Privatgrundstücken: Nach dem Gesetz bist du als Hauseigentümer:in verpflichtet, dein Grundstück und den dazugehörigen Gehweg von Schnee und Eis zu befreien. Eigentümer:innen können diese Pflicht durch den Mietvertrag allerdings an ihre Mieter:innen oder auch an Hausmeister:innen oder Unternehmen übertragen. Aber auch dann sollten die Eigentümer:innen kontrollieren, ob ihre Mieter:innen dieser Pflicht nachkommen. Kommt es zum Schadensfall, muss der/die Eigentümer:in zunächst dafür aufkommen. Wurde die Pflicht zum Schneeschippen allerdings im Mietvertrag geregelt, so haftet der Mieter:in. Es empfiehlt sich unbedingt – für Vermieter:innen und Mieter:innen gleichermaßen – vorab eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, die für einen möglichen Schadensfall aufkommt.
- Zeitliche Vorgaben: In der Regel bist du werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr beziehungsweise an Sonn- und Feiertagen meist erst ab 9 Uhr zum Schneeräumen verpflichtet. Das bedeutet, dass die Wege ab 7 Uhr beziehungsweise 9 Uhr bereits frei sein müssen von Schnee und Eis. Auch wenn du tagsüber arbeitest, musst du zwischendurch zum Schneeschippen entweder nach Hause fahren oder jemanden beauftragen, der dies in der Zeit tut. In Bezug auf die genauen Uhrzeiten können sich die einzelnen Verordnungen jedoch regional unterscheiden. Außerhalb dieser vorgeschriebenen Zeiten sind die Fußgänger:innen selbst verantwortlich. Die Eigentümer:innen haften dann nicht, falls es zu Unfällen kommen sollte.
- Strafen bei Nichtbeachtung: Kommst du deiner Pflicht zum Schneeräumen nicht nach, können dir je nach Region Bußgelder drohen. Falls sich jemand verletzen sollte, können auch noch Schadensersatzforderungen sowie Schmerzensgeld hinzukommen. Es lohnt sich also, dieses Gesetz ernstzunehmen, um dich und andere Menschen bei extremen Wetterlagen zu schützen.
Auch in Österreich und in der Schweiz sind in der Regel die Eigentümer:innen und Vermieter:innen in Bezug auf ihre Privatgrundstücke zum Schneeschippen verpflichtet. Dort kann die Pflicht zum Schneeschippen und die damit verbundene Haftung aber auch auf die Mieter:innen durch eine klare Regelung im Mietvertrag übertragen werden. Häufiger werden jedoch Unternehmen zum Schneeräumen beauftragt und die Mieter:innen zahlen dafür eine kleine Nebenkostenpauschale, die sich aus dem Mietvertrag ergibt.
Nur die Uhrzeiten, die zum Schneeräumen vorgesehen sind, unterscheiden sich ein wenig: Während in der Schweiz zwischen 7 Uhr und 21 Uhr Schnee geschippt werden muss, ist dies in Österreich sogar zwischen 6 Uhr und 22 Uhr der Fall.
Tipps zum nachhaltigen Schneeräumen
Zum Schneeräumen benötigst du die passende Ausstattung. Dazu gehören neben einem Schneeschieber und einer Schneeschaufel auch dicke Handschuhe sowie winterfeste und atmungsaktive Kleidung. Unsere Tipps erleichtern dir nicht nur das Schneeschieben, sondern sollen dich auch zum einem nachhaltigen Umgang im Hinblick auf das Schneeräumen anregen:
- Rücken schonen: Damit du deinen Rücken beim Schneeräumen nicht zu stark belastest, ist es wichtig, dass du auf stabile, aber dennoch leichte Geräte zurückgreifst. Die Stiellänge der Schneeschaufel sollte möglichst auf deine Körpergröße abgestimmt sein. Nimm außerdem immer nur kleine Mengen an Schnee auf die Schaufel. Schiebe dabei mehr, als zu heben. Auch auf diese Weise kannst du deinen Rücken schonen.
- Second-Hand-Geräte kaufen oder leihen: Falls du noch nicht die passenden Geräte zum Schneeräumen besitzt, musst du diese nicht extra neu kaufen. Viel ressourcenschonender und umweltfreundlicher ist es, wenn du sie stattdessen gebraucht kaufst oder sie dir beispielsweise von netten Nachbar:innen leihst.
- Alternatives Streumaterial verwenden: Viele Menschen greifen nach dem Schneeräumen noch immer zu Streusalz. Dabei ist dieses aufgrund seiner schädlichen Wirkungen für das Grundwasser und die Pflanzen bereits in einigen Kommunen verboten. Stattdessen empfiehlt es sich, nachhaltigere Produkte, wie Sand, Kies oder Splitt zu verwenden. Achte beim Kauf deiner Streumittel auf das Siegel des „Blauen Engels„. Dieses steht für eine umweltschonende Produktion.
Am besten suchst du dir einen festen Platz aus, an dem du den Neuschnee aufhäufst, den du geschippt hast. Pass dabei auf, dass er niemandem im Weg liegt. Die Schneeberge gehören weder auf die Straße noch auf den Gehweg, wo sie Autofahrer:innen beziehungsweise Fußgänger:innen behindern können.