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Heckenschneiden ab Oktober erlaubt: Rechtliche Regeln und beste Tipps

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist Heckenschneiden nur in bestimmten Monaten zulässig. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Verboten, Ausnahmen und dem optimalen Zeitpunkt.

Hecke schneiden: Wann gilt ein Verbot und welche Gründe gibt es?

Viele Vogelarten und Wildtiere nutzen Hecken im Frühjahr als Nistplätze. Zur Artenschutz ist bundesweit vom 1. März bis 30. September ein starker Rückschnitt oder das Auf-den-Stock-Setzen verboten. Ab dem 1. Oktober können Sie Ihre Hecken wieder sicher zurückschneiden.

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz gelten Ausnahmen:

„(5)2. Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

Prüfen Sie vor einem Pflegeschnitt, ob Vögel brüten. Bei Nachwuchs verschieben Sie den Schnitt um Wochen.

Sonderregelungen für das Heckenschneiden

Die Länder können Verbotszeiten verlängern. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Landesbehörde. Verstöße gegen § 39 drohen Bußgelder bis 10.000 Euro.

Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt

Ende Juni ist ideal für einen vorsichtigen Trimm-Schnitt. Im Juli und August folgt neues Wachstum für eine dichte Form. Den zweiten Schnitt führen Sie im Winter durch.