In der Großstadt nach einem eigenen Garten lechzen? Ein Schrebergarten bietet die perfekte Lösung. Als Gartenspezialisten erklären wir Ihnen praxisnah, wie Sie vorgehen und worauf Sie achten müssen.
Garten pachten statt kaufen: Günstig und unkompliziert
Kein eigener Garten? Pachten Sie einen Schrebergarten. Er gibt Ihnen Raum für Gemüse und Obst anzubauen oder einfach zu entspannen. Viele Anlagen sind bezahlbar und eine smarte Alternative zu einem Haus mit Garten. Beim Pachtvertrag gilt es jedoch, einige Punkte genau zu prüfen. Wir fassen die wesentlichen Infos zusammen.
Garten mieten oder pachten?
Viele sagen „mieten“, korrekt heißt es „pachten“. Sie erwerben das Nutzungsrecht: Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern für den Eigenbedarf ist erlaubt, Verkauf jedoch nicht – gemäß Bundeskleingartengesetz (BKleinG).
Wo finde ich einen Schrebergarten?
Wenden Sie sich an den örtlichen Kleingartenverein. Dort erfahren Sie, ob Gärten frei sind – das schwankt je nach Stadt oder Gemeinde stark.
Sie müssen dem Verein beitreten und dessen Regeln einhalten. Das BKleinG regelt zentrale Aspekte wie maximale 400 Quadratmeter Fläche, Laubengröße und Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern.
Alternativ: Ein Gartengrundstück kaufen. Hier gilt das BKleinG nicht. Solche Parzellen liegen oft ländlich, sind unbebaubar und daher erschwinglich.
Oder mieten Sie bei Anbietern wie Meine Ernte GmbH: An 27 Standorten in Deutschland übernehmen Sie bepflanzte, vorbereitete Gemüsegärten jährlich.
Wichtige Punkte im Pachtvertrag
Nach Vertragsunterzeichnung gelten BKleinG und Vereinsregeln. Vorhandene Laube und Bepflanzung können Sie vom Vorpächter übernehmen. Ein Gutachter bewertet den Wert; verhandeln Sie den Preis separat.
- Bio-Saatgut: Gute Gründe für Bio-Samen und wo du sie kaufen kannst
- Saatgut kaufen oder selber ziehen: Vor- und Nachteile
Kosten beim Schrebergarten pachten
Das BKleinG begrenzt die Pacht auf das Vierfache der erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseflächen. Rechnen Sie mit 300 bis 400 Euro jährlich inklusive Pacht, Versicherung, Nebenkosten und Vereinsbeitrag. Preise variieren regional – erkundigen Sie sich lokal.
Laube und Bepflanzung: Preis je Zustand und Region mit Vorpächter klären, ggf. mit Gutachter.
Planen Sie Zeit ein: Je nach Saison mehrere Stunden wöchentlich. Wählen Sie einen Garten nah am Wohnort oder Arbeitsplatz.
Pacht kündigen: So funktioniert es
Verträge sind unbefristet. Kündigen Sie zum 30. November (Ende Pachtjahr, § 9 BKleinG) – Frist bis 3. Werktag im Juni.
Verein kann kündigen bei Pflichtverletzungen: Fristlos bei Zahlungsverzug oder Verwüstung; sonst Abmahnung, dann Kündigung bis 3. Werktag August.
Reguläre Kündigungen (z. B. Grundstücksumbau) schriftlich begründet bis 3. Werktag Februar.