Haben Sie eine Katze gefunden? Sie dürfen das Tier nicht einfach behalten. Als erfahrene Tierliebhaber und Kenner der gesetzlichen Vorgaben zeigen wir Ihnen die bewährten Schritte, um dem Vierbeiner optimal zu helfen und den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen.
Es kommt häufig vor, dass Katzen vor der Tür stehen. Hier erfahren Sie, wie Sie verantwortungsvoll vorgehen – einfach behalten geht leider nicht.
Wichtig zu wissen: Nicht jede fremde Katze ist verloren. Im Unterschied zu Hunden unternimmt freilaufende Katzen oft ausgedehnte Streifzüge und kehrt weit entfernt von zu Hause zurück.
Katze zugelaufen: Gehört sie jemandem?
Zuerst klären Sie, ob die Katze ein Zuhause hat. Das ist nicht immer einfach, doch es gibt klare Hinweise.
Heimatlos wirkende Katzen…
- sind oft dürr und abgemagert,
- sehen ungepflegt aus
- und weisen Parasiten oder Krankheiten auf (z. B. triefende Augen).
Trägt die Katze eine Tätowierung im Ohr, ein Halsband oder wirkt sie gesund und gut genährt? Dann hat sie sehr wahrscheinlich einen Besitzer. Fragen Sie in der Nachbarschaft nach und hängen Sie Flyer mit Foto, Fundort und Ihrer Telefonnummer aus.
Suchen Sie zudem auf Plattformen wie Tasso nach Vermisstenmeldungen. Lokale Facebook-Gruppen sind ebenfalls ideal.
Profi-Tipp: Viele Katzen haben einen Mikrochip. Ein Tierarzt kann das schnell prüfen.
Verletzte Katze zugelaufen: Sofort handeln
Ist die Katze verletzt – humpelt sie, blutet oder hat kahle Stellen? Dann zählt erstmal nur Hilfe, unabhängig vom Besitzer.
Fangen Sie sie sanft ein, nutzen Sie eine Transportbox (leihen Sie bei Bedarf vom Nachbarn). Fahren Sie direkt zum Tierarzt.
Vorsicht: Katzen sind flink und kratzen leicht. Tragen Sie lange Kleidung und Handschuhe, vermeiden Sie plötzliche Bewegungen.
Unverzichtbar: Suchen Sie die Umgebung nach Katzenbabys ab. Finden Sie welche, nehmen Sie sie mit.
Kein Besitzer gefunden – Nächste Schritte
Sind Sie sicher, dass die Katze heimatlos ist? Melden Sie sie beim Ordnungsamt, Tierheim oder lassen Sie es den Tierarzt erledigen.
Gute Nachricht: Sie dürfen die Katze vorübergehend bei sich aufnehmen. Nach einem halben Jahr ohne Besitzer Meldung können Sie sie behalten.